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Kombinations-Präparate sollen nicht mehr von den Kassen erstattet werden

DPB protestiert gegen weitere Einschänkung für Hautkranke

Der Gemeinsame Bundesausschuss erwägt im Zuge der Aktualisierung der Arzneimittelrichtlinie den gesetzlich versicherten Menschen mit Schuppenflechte die äußerliche Behandlung mit Kombinationspräparaten, die Kortison, Vitamin-D3 und Harnstoff enthalten, zu entziehen. „Die Haltung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist absolut unverständlich, da nach dem von ihm eingesetzten Regeln die Evidenz belegt ist und sogar wirtschaftlicher ist als die Verordnung der einzelnen Wirkstoffe“, empört sich der Geschäftsführer des Deutschen Psoriasis Bundes e. V., Hans-Detlev Kunz. Damit leistet der Gemeinsame Bundesausschuss einmal mehr seinen Beitrag zur weiteren Stigmatisierung der drei Millionen Menschen mit Schuppenflechte in Deutschland.

Offenbar nimmt der Ausschuss auch in Kauf, dass diese Entscheidung dazu führen wird, dass mittellose GKV-Versicherte mit stärkeren Arzneimitteln behandelt werden müssen und Psoriasis-Kranke ca. 50 Minuten täglich für das Aufbringen der Salbe einkalkulieren müssen. Das schränkt die ohnehin schon geminderte Lebensqualität weiter ein.

Der Deutsche Psoriasis Bund e. V. hat sich mit einer von seinem Beirat gestützten Expertise an den Gemeinsamen Bundesausschuss gewandt, damit diese Therapiemöglichkeiten den gesetzlich Versicherten erhalten bleibt.

Stellungnahme im Volltext

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates

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