Schuppenflechte nicht teuer genug
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen benachteiligt chronisch Kranke
HAMBURG. – Ein vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenes Gutachten legt 50 bis 80 Krankheiten fest, deren Kosten ab 2009 im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) unter den Krankenkassen verrechnet werden. Darin werden die Kosten der Volkskrankheiten Schuppenflechte, Rheuma, Morbus Bechterew etc. nicht berücksichtigt. Die chronischen, ursächlich nicht heilbaren und Schicksals bedingten Krankheiten erfüllen schlicht die von den fünf Gutachtern festgelegten Definitionen von Krankheiten nicht. Die Folge: Millionen chronisch und auf Dauer kranke Menschen werden zu Versicherten zweiter Klasse.
Der Grund: Bei Anwendung des gewählten amerikanischen Rechenmodells sind diese Krankheiten nicht teuer genug. Dabei vernachlässigen die Gutachter die Kosten der ambulanten Behandlung, die dokumentierte Unterversorgung schwerkranker Patienten und nutzen zur Kostenberechnung lebenslanger Erkrankungen nur zwei Abrechnungsjahre. Dies erscheint besonders mit Blick auf die Unterversorgung – etwa die Hälfte der Schwerkranken sind nicht ausreichend versorgt - zynisch.
Wenn das Gutachten umgesetzt wird, führt dies dazu, dass Menschen mit Schuppenflechte, verstärkt individuell um die Bewilligungen von Behandlung kämpfen müssen, prophezeit Hans-Detlev Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Psoriasis Bund e.V. (Selbsthilfeverband für Menschen mit Schuppenflechte). „Diese unnötige Ungleichbehandlung von chronisch Kranken, ist für uns so nicht hinnehmbar“, erklärt Kunz. „Der Wettbewerb um Qualität in der Versorgung wird zum Wettbewerb der Kostenvermeidung bei den nicht gelisteten Krankheitsbildern. Nur so können die Krankenkassen verhindern, dass ihr individueller Kassenbeitrag ab 2009 steigt.“
Der Risikostrukturausgleich unter den Krankenkassen sorgt dafür, dass Kassen mit vielen kranken und damit teuren Versicherten, einen finanziellen Ausgleich von denen mit mehr gesunden und gut verdienenden Versicherten erhalten. Damit soll verhindert werden, dass ein Wettbewerb um die gesunden Versicherten zulasten der Kranken stattfindet. Wird nun das Gutachten umgesetzt, ist dies das Ende der übergreifenden solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gutachten entfacht den Wettbewerb um gesunde Versicherte zulasten von Kranken, deren Krankheiten nicht gelistet sind. Medizinisch bedeutsame Chronizität, Schwere und Dauer einer Schuppenflechte sind in der Logik der isolierten ökonomischen Betrachtung der Gutachter nicht ausschlaggebend.
Schuppenflechte Erkrankte leben mit einem erheblich erhöhten kardiovaskulären Risiko und geminderter Lebenserwartung. Die Selbstmordrate wegen Schuppenflechte wird als nicht unerheblich angesehen.
Der Deutsche Psoriasis Bund e.V. schlägt als Alternative für die Berechnung des Kostenausgleichs vor, alle Kosten von Versicherten, denen gemäß der „Chronikerregelung“ nach § 62 SGB V die Chronizität sowie „therapiegerechtes Verhalten“ attestiert wird, einzubeziehen. Das Verfahren ist einfach umzusetzen, absolut transparent und vermeidet antisolidarische Kostenrechungen.
Stellungnahme des DPB zum moribiditäsorientierten Risikostrukturausgleich.